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Rauchmelder

Die Taunusfeger informieren über die Rauchwarnmelderpflicht in Hessen

Bei einem gezielten Einsatz der richtigen Geräte retten Rauchwarnmelder Leben. Denn meist ist nicht das Feuer, sondern der Rauch die verantwortliche Todesursache. Rauch verbreitet sich schneller als Feuer und ist aufgrund der toxischen Bestandteile lebensbedrohlich.
Für Neubauten gilt Sie schon seit langem, jetzt wird die Installation von Rauchwarnmelder auch in Bestandsbauten Pflicht.

Bis Ende 2014 muss jeder Haushalt in Hessen mit den kleinen Lebensrettern ausgestattet sein. Die genauen Anforderungen sind in der Hessischen Landesbauordnung (HBO) im § 13 Abs. 5 geregelt.



Auszug HBO:
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräume führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31.12.2014 entsprechend auszustatten.


Aus dieser gesetzlichen Anforderung ergibt sich ein sogenannter „Mindestschutz“ an bestehende Wohneinheiten. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass das Gefahrenpotenzial eines Wohnungsbrandes sich aus der Wahrscheinlichkeit eines Feuers und den Folgen, die aus einem solchen Brand entstehen können ergibt. Somit beruht die Installation von Rauchwarnmeldern immer auf einer gründlichen Gefahrenanalyse der betreffenden Wohneinheit. Zusätzlich gibt es bestimmte Personengruppen, die im Ernstfall besonders gefährdet sind. Hierzu zählen Ältere Menschen, kleine Kinder, Mobilitätseingeschränkte Personen und Bewohner von Mehrfamilienhäuser. Darüber hinaus können Rauchwarnmelder eingesetzt werden, um  das Ausmaß materieller Folgeschäden zu verringern und somit Sachwerte zu schützen.

Wie in anderen Bereichen der deutschen Baugesetzgebung ist auch für die Einhaltung der Rauchwarnmelderpflicht kein Kontroll- und Aufsichtssystem vorgesehen. Doch was auf den ersten Blick praktisch und unbürokratisch aussieht, bedeutet im Umkehrschluss, dass sich Architekten, Planer und Hauseigentümer nicht sicher sein können, ob die von Ihnen installierten Rauchwarnmelder ausreichend dimensioniert und richtig angebracht sind. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie die Vorschriften der Anwendungsnorm DIN 14676 immer erfüllt und die regelmäßige Wartung der Rauchwarnmelder schriftlich dokumentiert werden. Es ist davon auszugehen das in Zukunft auch die Schadenversicherer, besonders bei der Einschätzung von Haftungsansprüchen, die richtige bzw. ausreichende Installation von Rauchwarnmelder und deren vorgeschriebener Wartungsintervalle prüfen wird.

Neben der Anwendungsnorm DIN 14676 werden weitere Anforderungen in der Produktnorm EN 14604 gestellt. Seit dem 1. August 2008 müssen alle Rauchwarnmelder für den Einbau in Wohngebäuden das CE-Zeichen tragen. Dieses bestätigt die Mindestanforderungen der EN 14604 als erfüllt. Seit 2012 wurde zusätzlich das freiwillige Prüfsiegel „Q“ eingeführt. Dieser Qualitätsstandard ist europaweit einzigartig und gilt ausschließlich für 10-Jahres-Rauchwarnmelder, deren Bedingungen sich aus der vfdb-Richtlinie 14-01 ableiten.

So kann sich aus der Summe der gesetzlichen Anforderungen in Verbindung mit den baulichen Gegebenheiten und den individuellen Anforderungen eine Fülle unterschiedlichster Bedarfsanforderungen ergeben. Neben Rauchwarnmeldern kann der Einsatz von Hitzewarnmeldern, Gasmeldern oder Kohlenmonoxidwarnmelder Sinn ergeben. Spezielle Module zum Beispiel für Hörgeschädigte decken spezielle Anforderungen ab. Eine Funkvernetzung entsprechender Komponenten bietet ein hohes Maß an Sicherheit.

Die Taunusfeger bieten Ihnen als Q-Geprüfte Fachkräfte für Rauchwarnmelder bzw. als Fachplaner Brandschutz (TÜV) die notwendigen Qualifikationen für eine zuverlässige Beratung. Durch die langjährige Erfahrung im Bereich des Brandschutzes beraten wir Sie unverbindlich und individuell. Die nach DIN 14676 empfohlene mindestens einmal jährliche Wartung der Rauchwarnmelder mit der nötigen Dokumentation ist fester Bestandteil unseres Dienstleistungsangebotes.